Als Wahl - oder Privatärztin aller Kassen stehe ich in keinem Vertragsverhältnis zu einer Krankenkasse. Deshalb empfehle ich Ihnen von der Kostenerstattung Ihrer Krankenkasse oder Privatversicherung Gebrauch zu machen. 

 

 

Kostenersatz durch die Krankenkasse: 

Für ärztliche Leistungen, die auch bei Kassenärzten bezahlt werden, erhalten Sie den kassentarif abzüglich des gestzlichen Selbstbehaltes. 

Für Leistungen, die nicht im Tarifkatalog der Kassen enthalten sind erfolgt keine Kostenerstattung.

 

 

Kostenersatz bei Privatversicherung: 

Je nach Versicherungsvertrag wird von dieser der Differenzbetrag zwischen Kassentarif und Privathonorartarif oder das gesamte Privathonorar refundiert. 

 

 

Sollten Zusatzuntersuchungen, wie Röntgen, MRT, Laborbefunde notwendig sein, können Sie diese selbstverständlich im Kasseninstitut erstellen lassen. 

 

Für den Fall, dass Sie Heilbehelfe (Katheter, Vorlagen, etc.) benötigen, können Sie diese zum Kassentarif mit der ausgestellten Verordnung abholen.